Der Begriff Privat-Sphäre besteht aus
den beiden Wörtern Privat und Sphäre.
Privat meint persönlich.
Und Sphäre bedeutet Lebens-Bereich.
Die Privat-Sphäre ist also ein
persönlicher Lebens-Bereich.
Zur Privat-Sphäre zählt zum Beispiel:
Was du zu Hause in deiner Freizeit tust.
Mit wem du privat sprichst und worüber.
Und dass du selbst entscheiden kannst,
mit wem du diese Informationen teilst.
Jeder Mensch hat ein Recht auf Privat-Sphäre.
Sie gehört zum Allgemeinen Persönlichkeits-Recht.
Das Allgemeine Persönlichkeits-Recht
ist ein wichtiges Grund-Recht.
Es steht in Artikel 2 im Grund-Gesetz.